Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.03.2014 - III-4 Ws 80/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StGB § 67d
Unterbringung, Sicherungsverwahrung, Fördermaßnahmen, Fortdauer - openjur.de
Maßregelvollstreckung, Sicherungsverwahrung, Verhältnismäßigkeit, angebotene und gerichtlich geforderte Fördermaßnahmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Maßregelvollstreckung, Sicherungsverwahrung, Verhältnismäßigkeit, angebotene und gerichtlich geforderte Fördermaßnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Sicherungsverwahrung bei geringen Abweichungen von gerichtlich geforderten Förderungsmaßnahmen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 66c, 67d, StGB
Keine Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Sicherungsverwahrung bei geringen Abweichungen von gerichtlich geforderten Förderungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abweichende Fördermaßnahmen führen nicht zur Unverhältnismäßigkeit einer Sicherungsverwahrung
- wa.de (Pressebericht, 14.03.2014)
Sexualstraftäter bleibt in Sicherungsverwahrung
- welt.de (Pressemeldung, 14.03.2014)
Freilassung von Sexualstraftäter untersagt
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 1 StVK 136/13
- OLG Hamm, 13.03.2014 - III-4 Ws 80/14
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 538
- NStZ-RR 2014, 261
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 Ws 80/14
Es kann nicht festgestellt werden, dass im Maßregelvollzug seit dem letzten Beschluss der Kammer alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um die Gefährlichkeit des Untergebrachten zu reduzieren und ihm dadurch eine realistische Entlassungsperspektive zu eröffnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2365/09). - BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 Ws 80/14
Insoweit ist zu beachten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch in anderen Fällen ein nur einige Monate andauernder Missstand im Rahmen der Sicherungsverwahrung nicht dazu führt, dass das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bereits zurücktritt, wenn - wie auch hier - die Gefährlichkeit des Untergebrachten nicht weggefallen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04 für den Fall der Nichteinhaltung der Überprüfungsfristen; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2014 - III - 3 Ws 20/14).